News
|
22.06.2007 |
Führerscheinkontrolle: „License NET“ |
In konsequenter Fortsetzung von Systemlösungen zur
Unterstützung von Fuhrparkleitern, haben wir uns zur Aufgabe
gestellt, den sensiblen Vorgang der Führerscheinkontrolle zu
automatisieren. Dazu werden die dazu notwendigen Hard- und
Softwarekomponenten in den laufenden Prozess integriert, um die
unternehmensspezifischen Ablauforganisationen so effizient und
wirtschaftlich wie möglich zu gestalten.
§ 21 Abs. 1 und 2 StVG: „Fahren
ohne Fahrerlaubnis“ (1)Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
-
...
- 2.
-
als Halter eines Kraftfahrzeugs
anordnet oder zulässt, dass jemand
das Fahrzeug führt, der die dazu
erforderliche Fahrerlaubnis nicht
hat oder dem das Führen des
Fahrzeugs nach § 44 des
Strafgesetzbuchs oder nach § 25
dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180
Tagessätzen wird bestraft, wer
- 1.
-
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig
begeht,
- 2.
-
...
- 3.
-
vorsätzlich oder fahrlässig als
Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet
oder zulässt, dass jemand das
Fahrzeug führt, obwohl der
vorgeschriebene Führerschein nach §
94 der Strafprozessordnung in
Verwahrung genommen, sichergestellt
oder beschlagnahmt ist.
1
Schon diese Gesetzespassage zeigt, welche verantwortungsvolle
Position ein Fuhrpark- bzw. Flottenmanager inne hat. Im Regelfall
darf sich der Fuhrparkmanager nicht allein darauf stützen, dass der
Nutzer des Fahrzeuges, trotz möglicher arbeitsrechtlicher
Konsequenzen, von sich aus einen Führerscheinentzug anzeigt.
Nach der Erstkontrolle der Fahrerlaubnis bei Einstellung des
Mitarbeiters oder vor Übergabe eines Fahrzeuges erfolgt die
Kontrolle der Fahrerlaubnis. Hierbei werden alle relevanten Daten
über eine nutzerspezifische Eingabemaske erfasst und in der
firmeninternen Datenbank gespeichert. Die Fahrerlaubnis wird mit
einem maschinenlesbaren Siegel ((RFID-Chip) ausgestattet. Mittels
eines speziellen Lesegerätes wird die ID-Nummer elektronisch erfasst
und dem Mitarbeiter eindeutig zugeordnet. Das Siegel lässt sich auf
alle Führerscheine aufbringen. Bei der Entfernung dieses Siegels
wird es zerstört und damit unbrauchbar. Sind die Daten der
Mitarbeiter zugeordnet und erfasst, beginnt der Kontrollzyklus. Um
diesen Prozess nachhaltig abzusichern, wird nach einen fest
definierten Zeitregime, der entsprechende Mitarbeiter automatisch
zum Nachweis eines Führerscheines an einem entsprechenden Terminal
aufgefordert. 1
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html |
| « zurück |
|
|