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22.06.2007 Führerscheinkontrolle: „License NET“
In konsequenter Fortsetzung von Systemlösungen zur Unterstützung von Fuhrparkleitern, haben wir uns zur Aufgabe gestellt, den sensiblen Vorgang der Führerscheinkontrolle zu automatisieren. Dazu werden die dazu notwendigen Hard- und Softwarekomponenten in den laufenden Prozess integriert, um die unternehmensspezifischen Ablauforganisationen so effizient und wirtschaftlich wie möglich zu gestalten.


§ 21 Abs. 1 und 2 StVG: „Fahren ohne Fahrerlaubnis“

(1)Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
...
2.
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1.
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.
...
3.
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

1

Schon diese Gesetzespassage zeigt, welche verantwortungsvolle Position ein Fuhrpark- bzw. Flottenmanager inne hat. Im Regelfall darf sich der Fuhrparkmanager nicht allein darauf stützen, dass der Nutzer des Fahrzeuges, trotz möglicher arbeitsrechtlicher Konsequenzen, von sich aus einen Führerscheinentzug anzeigt.

Nach der Erstkontrolle der Fahrerlaubnis bei Einstellung des Mitarbeiters oder vor Übergabe eines Fahrzeuges erfolgt die Kontrolle der Fahrerlaubnis. Hierbei werden alle relevanten Daten über eine nutzerspezifische Eingabemaske erfasst und in der firmeninternen Datenbank gespeichert. Die Fahrerlaubnis wird mit einem maschinenlesbaren Siegel ((RFID-Chip) ausgestattet. Mittels eines speziellen Lesegerätes wird die ID-Nummer elektronisch erfasst und dem Mitarbeiter eindeutig zugeordnet. Das Siegel lässt sich auf alle Führerscheine aufbringen. Bei der Entfernung dieses Siegels wird es zerstört und damit unbrauchbar. Sind die Daten der Mitarbeiter zugeordnet und erfasst, beginnt der Kontrollzyklus. Um diesen Prozess nachhaltig abzusichern, wird nach einen fest definierten Zeitregime, der entsprechende Mitarbeiter automatisch zum Nachweis eines Führerscheines an einem entsprechenden Terminal aufgefordert.

 

1 Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

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